Baugebiet Kieler Süden – schon bewohnt in der frühen Eisenzeit

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) sorgt im Rahmen seiner denkmalrechtlichen Aufgaben dafür, dass archäologische Denkmale bei Bauvorhaben erkannt, untersucht und dokumentiert werden, bevor sie durch Erdarbeiten beeinträchtigt oder zerstört werden. Grundsätzlich sollen archäologische Denkmale möglichst im Boden erhalten bleiben.







